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DSGVO - Informationspflichten
, SEO-Recht
Hieraus können weitere notwendige Schritte abgeleitet und vornehmlich die jeweilige datenschutzrechtliche Zulässigkeit geklärt werden. Typische Themen, welche in Datenschutzerklärungen aufgegriffen werden, beziehen sich auf:
- Server-Logfiles
- Analyse-Tools
- Social PlugIns
- Kontaktformulare
- Kundenkonten
- Newsletter
- Bonitätsauskünfte
- Bewertungserinnerungen
Eine genaue Auflistung der Informationspflichten ist in Art. 13 Abs. 1 DSGVO enthalten.
Wir möchten noch einmal empfehlen, sich rechtzeitig und detailliert mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, da Fehler in der Datenschutzerklärung ab dem 25.05.2018 von Verbraucherverbänden und anderen Institutionen abgemahnt werden können.