Brexit: .eu Domaininhaber aufgepasst!

, SEO-Recht

Am 21. März 2018 wurde von der EU-Kommission bekannt gegeben, dass Großbritannien voraussichtlich am 30. März 2019 zu einem Drittstaat wird, in dem weder das primäre noch das sekundäre Eu-Recht gilt. Unter dem Vorbehalt noch zu vereinbarender Übergangsregelungen würden zu diesem Zeitpunkt auch die Regeln für .eu für Großbritannien nicht mehr gelten. Das bedeutet konkret, dass Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Großbritannien nicht länger berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren oder zu verlängern.

Bereits registrierte .eu-Domains von Personen erhalten am 23.März 2019 eine Mail, in der sie auf den drohenden Verstoß gegen die Vergaberegelungen hingewiesen werden. Diese Mail verschickt EURD am 30.März 2019 erneut und alle betroffenen Personen haben dann bis 30. Mai 2019 um 00:00 Uhr Zeit, durch ein Update ihrer WHOIS-Daten die unveränderte Registrierungsberechtigung nachzuweisen. Während dieser Zeit bleibt Ihre .eu-Domain auch aktiv.

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